Mögliche Krankenkassenförderung

Bei den Präventionskursen ist eine finanzielle Förderung durch Krankenkassen möglich. Innerhalb eines Kalenderjahres werden i. d. R. zwei anerkannte Kurse aus unterschiedlichen Handlungsfeldern gefördert. Sie können also zweimal einen Zuschuss erhalten, wenn Sie zum Beispiel einen Kurs zum Thema Entspannung und einen anderen zum Thema Raucherentwöhnung besucht haben. Alternativ hierzu wird häufig auch ein erstattungsfähiges Kursangebot, in dem zwei Handlungsfelder miteinander kombiniert werden, unterstützt.

 

Damit Ihre Krankenkasse die Kurskosten anteilig für Sie übernehmen kann, müssen Sie an mindestens 80 Prozent der Kursstunden teilgenommen haben.

 

Bei allen anerkannten Kursen übernehmen die Krankenkassen häufig 80 Prozent der Teilnahmegebühren, teilweise auch die gesamte Kursgebühr. Bei manchen Krankenkassen ist in  einigen Fällen jedoch die Erstattung auf 75 Euro pro Maßnahme beziehungsweise 150 Euro bei Kombinationsangeboten begrenzt.

 

Informieren Sie sich bitte vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse.